AGB

AGB für das Werbegeschäft in Online-Medien bei Landspatz, einer Unit der WEISS&KOHNEN GMBH
Stand 01.04.2022

1 | Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Online-Werbung jeder Art (z. B. Werbebanner, Textlinks etc., nachfolgend insgesamt als „Online-Werbung“ bezeichnet), die der Kunde an Landspatz beauftragt und mittels elektronischer Medien von Landspatz verbreitet wird. Aufträge für entsprechende Online-Werbung nimmt Landspatz ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB entgegen.
Zusätzlich zu diesen AGB gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Landspatz nicht an, es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2 | Vertragsschluss
Aufträge können telefonisch, postalisch oder schriftlich per E-Mail erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch Landspatz zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung, Durchführung des Auftrags oder Rechnungsstellung erfolgen.
Landspatz nimmt Aufträge nur unter dem Vorbehalt an, dass die vom Auftraggeber zugelieferten Werbemittel sowie die Art und Weise der Online-Werbung technisch realisierbar sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungstellung fallen für Änderungen der Rechnung (etwa der Firmierung etc.) zusätzliche Bearbeitungskosten an.

3 | Zulieferung von Werbemitteln
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung fehlerfreier Werbemittel. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere Daten, Texte, Bilder, Grafiken und andere Elemente sein. Die von Landspatz gegebenenfalls vorgegebenen technischen Spezifikationen sind zu beachten. Eine redaktionelle oder technische Nachbearbeitung durch Landspatz findet nicht statt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung der zugelieferten Werbemittel endet drei Monate nach ihrer letztmaligen Verbreitung.

4 | Ablehnungsbefugnis
Landspatz ist berechtigt, vom Auftraggeber zugelieferte Werbemittel sowie auch einzelne Abrufe einer Schaltung von Online-Werbung im Rahmen eines Auftrages abzulehnen, wenn deren Inhalt oder die Art und Weise ihrer Verbreitung im Rahmen der Online-Werbung gegen geltendes Recht (insbesondere Bestimmungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Presse- oder Strafrechts) verstößt, wenn die Verbreitung der Werbemittel aus anderen Gründen unzumutbar ist, oder wenn die Realisierung der Online-Werbung unter Verwendung der Werbemittel technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand realisierbar ist.
Landspatz kann die Verbreitung auch solcher Werbemittel ablehnen, die vom Auftraggeber erst nach Vertragsschluss geliefert werden und die Landspatz bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, wenn die betreffende Online-Werbung mit einer bereits zuvor verbindlich von einer beauftragten Werbung eines anderen Kunden unvereinbar ist.
Landspatz teilt dem Auftraggeber die Ablehnung unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, Landspatz geänderte, den Anforderungen entsprechende Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Landspatz hat Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten sowie der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat, die Verwendung der Werbemittel entgegenstehen.

5 | Stornierung
Aufträge für Online-Werbung können bis spätestens zum vereinbarten Datenanliefertermin vor dem vereinbarten Schaltungstermin kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung später und hat Landspatz alle Vorkehrungen für die Schaltung der Online-Werbung getroffen, so ist die volle Vergütung zu leisten. Ist die Schaltung der Online-Werbung noch in Vorbereitung, kann Landspatz die Erstattung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten verlangen. Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

6 | Rechtsinhaberschaft, Rechtseinräumung
Die Inhalte und die Gestaltung der Werbeinhalte von Landspatz sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran stehen allein Landspatz zu. Das Recht des Auftraggebers ist beschränkt auf das Einstellen und Abrufen der Online-Werbung im Rahmen und für die Dauer des erteilten Auftrags.
Der Auftraggeber räumt Landspatz sämtliche für Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferten Werbemitteln und sonstigen Materialien, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zu Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Die Rechte werden räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung der beauftragten Online-Werbung notwendigen Umfang eingeräumt, gelten für alle, im Rahmen des Vertragszwecks relevanten bekannten Nutzungsarten und sind zeitlich auf den für die Schaltung der Online-Werbung vereinbarten Leistungszeitraum beschränkt. Die Rechtseinräumung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens aber im Zeitpunkt der Zulieferung.

7 | Urheberrecht und Nutzungsrechte
Landspatz steht das Urheberrecht an den eigenen Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.  Die von Landspatz hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und für Landspatz bestimmt.
Überträgt Landspatz Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Bildern, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller von Landspatz aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder außerhalb von Landspatz ist die Namensnennung „Foto: Landspatz  Medien“ bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Landspatz ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt Landspatz berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8 | Gewährleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Erstellung und Schaltung der Online-Werbung erforderlichen Rechte an den beigestellten Werbemitteln und Materialien (insbesondere Fotos) ist und dass er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechten hieran erworben hat und frei darüber verfügen kann. Landspatz darf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fotos im Rahmen der werblichen Beauftragung für die Website Landspatz.de sowie auf den Social Media-Kanälen (Instagram, facebook o.ä.) nutzen.
Der Auftraggeber sichert des Weiteren zu, dass die von ihm beauftragte Online-Werbung nicht gegen geltendes Recht, (insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Urheber-, des Wettbewerbs-, des Datenschutz-, des Presse- oder des Strafrechts) verstößt.
Der Auftraggeber stellt Landspatz von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Landspatz wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder wegen des Verstoßes gegen geltendes Recht geltend machen. Ferner ersetzt der Auftraggeber Landspatz sämtliche im Rahmen der Rechtsverteidigung entstehenden erforderlichen Kosten und Aufwendungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Landspatz im Rahmen des Zumutbaren bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Sonstige Rechte und Ansprüche von Landspatz bleiben unberührt.
Landspatz ist berechtigt, die Online-Werbung im Falle einer Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines sonstigen Rechtsverstoßes sofort einzustellen und zu sperren.

9 | Verbreitung der Online-Werbung
Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann Landspatz jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein von Landspatz zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs von Landspatz liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache, oder durch einen Ausfall des von der Agentur genutzten Ad-Servers.

10 | Haftung für Mängel
Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute Schaltung der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung für Landspatz unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde. Nimmt Landspatz die erneute Schaltung nicht innerhalb einer ihm hierfür gestellten angemessenen Frist vor, oder hat die erneute Schaltung der Werbung für den Kunden kein Interesse, oder ist eine erneute Schaltung von Landspatz unzumutbar, so kann der Auftraggeber von der Agentur zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht des Auftraggebers zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung von Landspatz als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Im Übrigen haftet Landspatz für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Leistungserbringung.

11 | Haftung
Landspatz haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von Landspatz gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Landspatz haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Landspatz haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 1.000,– je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die Landspatz nicht zu vertreten hat, haftet diese nicht.
Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

12 | Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind Preise in Euro. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile und sind zahlbar ohne Abzug von  Skonto bei Bankeinzug oder ebenso in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zum Tag der Veröffentlichung bzw. Schaltung der Online-Werbung. Landspatz ist berechtigt, bei Erstkunden vor Veröffentlichung der Schaltung der Online-Werbung Vorauszahlung der Vergütung zu verlangen.

13 | Allgemeine Bestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Hamburg.
Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.